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Alle Zuschüsse, Voraussetzungen und Beträge einfach erklärt

Neue Förderung für Elektroautos – der Staat zahlt wieder Geld

Die Bundesregierung hat eine neue Förderung für Elektroautos eingeführt. Seit 1. Januar 2026 können Käufer oder Leasingnehmer wieder einen staatlichen Zuschuss erhalten. Die Förderung gilt rückwirkend für neu zugelassene Fahrzeuge und soll den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern.

Wichtig zu wissen:
Die Höhe der Förderung hängt nicht nur vom Fahrzeug ab, sondern auch vom Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt.

Das bedeutet:
Manche Haushalte erhalten deutlich mehr Geld als andere.


Übersicht: Wie viel Förderung gibt es 2026?

Förderung für reine Elektroautos (BEV)

Einkommen (zu versteuernd) ohne Kinder 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
über 80.000 € keine Förderung teilweise teilweise

Diese Förderung setzt sich aus einer Basisprämie von etwa 3.000 Euro sowie zusätzlichen Zuschlägen für niedrigeres Einkommen und Kinder zusammen.


Förderung für Range-Extender

Einkommen ohne Kinder 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 – 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 – 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
über 80.000 € keine Förderung teilweise teilweise

Wichtig:
Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn sie bestimmte Umweltwerte erfüllen, zum Beispiel eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder sehr niedrige CO₂-Emissionen.


Wer bekommt die Förderung?

Die Förderung richtet sich in erster Linie an:

Privatpersonen

Voraussetzungen:

  • Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos
  • Erstzulassung in Deutschland
  • Einkommen unter etwa 80.000 €
  • mit Kindern bis etwa 90.000 €

Das maßgebliche Einkommen wird aus den letzten Steuerbescheiden berechnet.


Unternehmen und Dienstwagen

Auch für Firmen gibt es weiterhin steuerliche Vorteile:

  • 0,25 % Dienstwagenbesteuerung
  • höhere Preisgrenze bis 100.000 €
  • beschleunigte Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Im ersten Jahr können Unternehmen bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.


Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Fahrzeug gefördert wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Fahrzeug ist neu zugelassen
  • Fahrzeug ist ein Elektroauto
  • Antrag wird nach der Zulassung gestellt
  • Antrag erfolgt online

Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.


Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden:

  • reine Elektroautos
  • Fahrzeuge mit Range-Extender
  • Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen

Nicht gefördert werden aktuell:

  • gebrauchte Elektroautos
  • Fahrzeuge ohne ausreichende elektrische Reichweite

Eine Förderung für Gebrauchtwagen wird frühestens ab 2027 geprüft.


Fazit: Die Förderung ist zurück – und für viele Haushalte sehr attraktiv

Die neue Förderung für Elektroautos kann je nach Einkommen und Familiengröße mehrere Tausend Euro betragen. Besonders Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen profitieren deutlich.

Wer aktuell über den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos nachdenkt, sollte die Förderung unbedingt prüfen. In vielen Fällen kann sie die Entscheidung erheblich erleichtern und die Gesamtkosten spürbar senken.